
Die Zustimmung zum Volksbegehren erfolgt durch Eintragung in amtliche Unterschriftslisten und -bögen, die in den amtlichen Auslegungsstellen oder von der Trägerin des Volksbegehrens außerhalb der amtlichen Auslegungsstellen (freie Sammlung) während der Eintragungsfrist vom 9. Januar 2026 bis 8. Mai 2026 bereitgehalten werden. Außerdem kann jede stimmberechtigte Person persönlich, schriftlich, mit Telefax oder elektronisch bei einem Bezirkswahlamt einen amtlichen Unterschriftsbogen anfordern oder direkt aus dem Internetangebot des Landesabstimmungsleiters unter: www.berlin.de/wahlen/abstimmungen herunterladen und ausdrucken. Stimmberechtigt ist, wer am Tag der Unterzeichnung zum Abgeordnetenhaus von Berlin wahlberechtigt ist. Das sind alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit drei Monaten vor dem Unterschriftstag ununterbrochen in
Berlin mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung im Melderegister verzeichnet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.